Impfungen

Empfohlener Impfschutz in der Schwangerschaft

Allen engen Kontaktpersonen einer Schwangeren sowie allen Frauen mit Kinderwunsch wird seitens der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) zur Keuchhusten-Impfung (Pertussis) geraten. In der Schwangerschaft sollten nur unbedingt notwendige Arzneimittel verabreicht werden. Das gilt auch für Impfungen. Zum einen dürfen Impfungen weder die Schwangerschaft gefährden noch das Ungeborene schädigen, zum anderen sollen Impfungen die Schwangere vor Infektionskrankheiten bewahren. Außerdem kann der „mütterliche Nestschutz“ das ungeborene und neugeborene Kind schützen: Die Mutter bildet aufgrund der Impfung oder einer Erkrankung Antikörper, die gegen den Erreger oder dessen Gift, etwa bei Tetanus, vorgehen und ihn unschädlich machen. Manche dieser Antikörper wie bei Masern, Mumps, Röteln und Tetanus können durch die Plazenta in das Kind gelangen und schützen dieses dadurch mit. Dies gilt nicht für alle Infektionen: Antikörper gegen Keuchhusten werden beispielsweise nicht von der Mutter auf das Kind übertragen. Der „mütterliche Nestschutz“ hält je nach Krankheitserreger verschieden lange an: Bei Masern, Mumps und Röteln wurden mütterliche Antikörper noch bis zu einem Jahr nach der Geburt im Kind nachgewiesen. Aus diesem Grund wird gegen diese Krankheiten erst relativ spät geimpft, da die Antikörper den Impfstoff sonst unwirksam machen. Gegen die meisten anderen Krankheiten, gegen die die Mutter Antikörper hat, hält der Schutz jedoch nur wenige Wochen an.

Ausdrücklich auch in den Schwangerschaft empfohlen:

Die Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) wird für Schwangere, die keinen ausreichenden Schutz haben, ausdrücklich empfohlen. Durch die Übertragung der mütterlichen Antikörper wird auch das Neugeborene in den ersten Wochen geschützt. Sonst kann es zum -meist tödlichen-Neugeborenen-Tetanus kommen, wenn sich das Kind während der Geburt, meist am Nabel, infiziert. Dieser Wundstarrkrampf bei Säuglingen kommt bei uns nicht mehr vor, ist aber in den Ländern der dritten Welt ein großes Problem. Immer noch sterben etwa 400.000 Säuglinge jedes Jahr daran. Ebenfalls ausdrücklich empfohlen wird eine Tollwutimpfung, wenn Ansteckungsgefahr besteht, da Kontakt zu einem möglicherweise tollwütigen Tier stattgefunden hat. Da Tollwut immer tödlich endet, ist dann eine Impfung unumgänglich. Die modernen Tollwut-Impfstoffe sind gut verträglich und stellen nach bisherigem Wissen keine Gefahr für das Ungeborene dar.

Nur wenn es nötig ist, trotz Schwangerschaft impfen:

Eigentlich können alle Totimpfstoffe, wenn es nötig ist, gegeben werden. Das sind solche, die abgetötete Erreger oder nur Teile von ihnen enthalten. Hierzu zählen die Impfstoffe gegen Diphtherie oder Influenza. Eine Ausnahme hiervon stellt die Impfung gegen Cholera dar. Sie kann in seltenen Fällen zu Muskelkontraktionen führen, von denen auch die Gebärmutter betroffen sein kann. Dann besteht die Gefahr einer Fehlgeburt.

Keinesfalls in der Schwangerschaft anwenden:

Alle Lebendimpfstoffe, die zum Beispiel gegen Masern, Mumps und Röteln injiziert werden, dürfen bei Schwangeren nicht verwendet werden. Das betrifft auch solche Erkrankungen, die für das Ungeborene gefährlich sind: Röteln und Windpocken. Erkrankt die werdende Mutter während der Frühschwangerschaft an Röteln, besteht ein hohes Missbildungsrisiko für das Kind. Auch eine Windpockenerkrankung in den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln kann Missbildungen beim Ungeborenen verursachen. Bekommt die Mutter kurz vor oder nach der Geburt die Windpocken, besteht das Risiko einer tödlichen Infektion ihres Neugeborenen. Hier ist deshalb wichtig, dass bereits vor der Schwangerschaft -also möglichst bei jeder Frau mit Kinderwunsch- untersucht wird, ob ein ausreichender Schutz gegen Röteln und Windpocken vorhanden ist. So kann rechtzeitig vor der Schwangerschaft, am besten mindestens drei Monate vorher, geimpft werden. Ungeschützte Schwangere sind solange vor Röteln sicher, wie niemand sie infiziert. Auch deswegen sollten alle Kinder zweimal gegen Röteln – und zwar gleich in Kombination mit Masern und Mumps – geimpft werden, wie es den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht. Bei einer guten Durchimpfung der Bevölkerung, sind alle gefährdeten Personen, die nicht geimpft werden können (wie Schwangere, AIDS-Patienten, Kinder mit Leukämie), geschützt. Bisher sind die Durchimpfungsraten jedoch noch nicht hoch genug für eine solche so genannte Herdimmunität.

Ausnahmen von dieser Regel:

Der Typhus-Lebendimpfstoff, der geschluckt wird, stellt für Schwangere kein Problem dar, wenn die Impfung nötig ist. Die Gelbfieberimpfung darf bei unaufschiebbaren Reisen in Gelbfiebergebiete verabreicht werden.

In der Schwangerschaft auf Reisen:

Bei Reisen in die Tropen sind viele Impfungen notwendig. Besser ist es, wenn Schwangere solche Fernreisen vermeiden und auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Außerdem gibt es gegen viele Tropenkrankheiten keine Impfstoffe. Mutter und ungeborenes Kind sind mithin besonders gefährdet. Dies gilt besonders für Malaria, die in der Schwangerschaft und nach der Entbindung sehr schwer verlaufen kann. Gleichzeitig ist die Möglichkeit einer Prophylaxe eingeschränkt ist, weil einige Mittel nicht in der Schwangerschaft angewendet werden dürfen. Außerdem kann Malaria zu Fehlgeburten führen.

Wenn doch geimpft wurde:

Impfungen, die eigentlich kontraindiziert waren und trotzdem in der Schwangerschaft vorgenommen wurden, zum Beispiel weil noch nicht bekannt war, dass eine Schwangerschaft besteht, sind kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Für die meisten Impfungen wird nur eine theoretisch mögliche Gefährdung angenommen. Bisher wurden etwa bei der Impfung gegen Röteln oder Windpocken keine Fruchtschäden nachgewiesen.
(Quelle: mod.nach DGK)

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